
Noch nie gab es in der BRD so viele politische Gefangene aus dem Bereich Antifa wie aktuell. Den politischen Willen von Politik und Justiz, gegen Antifaschist*innen vorzugehen, gibt es zwar schon lange, doch der Erfolg in großem Umfang hielt sich in Grenzen. Die Verfolgung über den § 129a/b gegen Gruppen der Antifaschistischen Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) aus Göttingen und Passau, die 1996 bzw. 2000 jeweils mit Einstellungen endeten, oder das Antifa-Sportgruppenverfahren von Dresden im Jahr 2010 wirken dem Charakter nach eher als Einschüchterungsversuche. Die Anwendung des sogenannten “Schnüffelparagrafen”, der den Repressionsbehörden weitreichende Befugnisse zur Ausforschung von Strukturen ermöglicht, führte indes nur selten zu Anklagen und Verurteilungen. Dies hat sich inzwischen drastisch verändert: Die Budapester Repression nach den Protesten gegen den „Tag der Ehre” im Februar 2023 zieht zwei Jahre später weite Kreise und der § 129 führt inzwischen sehr schnell zu Inhaftierungen. Das eingeübte Vorgehen, dass Beamte vom Schreibtisch aus “Vereinigungen” konstruieren, führt nun vermehrt zu handfesten Repressionen gegen jene, die in diesen Zirkeln vermutet werden. Es überrascht also nicht, dass der militante Antifaschismus auch in Zeiten sich zuspitzender Faschisierung hartnäckig bekämpft wird. Unsere Aufgabe als antifaschistische Strukturen bleibt es zunächst, diesen weiterhin offensiv zu verteidigen. Mit viel Herzblut und Aktivismus sind zahlreiche Antifa- und Soligruppen dabei, Öffentlichkeit für die Situation der lange Zeit Untergetauchten und nun Inhaftierten herzustellen.
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